Förderungen – Übersichtstabellen

Hier haben wir einige Tabellen mit Übersichten aktueller Förderprogamme zusammengestellt.

Bei den regionalen Förderprogrammen haben wir uns auf die Stadt und die Städteregion Aachen sowie die dort ansässigen Energieversorger beschränkt. Steht Ihr Gebäude außerhalb dieses Gebietes, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung bzw. Ihren Energieversorger vor Ort.

Solarenergie

Heizung

Reduzieren von Barrieren und Einbruchschutz

Von der Stadt Aachen: Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude und von Solaranlagen

Von der StädteRegion Aachen: Regenerative Energien, Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung

Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!

Aachener Hochwasserhilfe

Aus der Pressemitteilung 999/21 der Stadt Aachen vom 16.09.2021:

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die Stadt Aachen für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50 Prozent gegenüber den üblichen Fördersätzen anhebt. So sollen Eigentümer*innen, die nachweislich einen Schaden von mindestens 10.000 Euro erlitten haben, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien verknüpfen können. Die Anträge auf Sonderförderung aus den beiden Förderprogrammen der Stadt können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Aachener Sonderförderung ist so gestaltet, dass Doppelförderungen oder Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden werden.

Aachener Förderprogramme

-Vorzeitiger Maßnahmenbeginn? –

Förderung von Dach- und Fassadenbergünung

Die Stadt Aachen unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe Haus -und Dachflächen zu begrünen und damit aufzuwerten. Sie gewährt Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitragen.

Die Förderrichtlinien finden Sie hier rechts unter „Downloads“ als pdf-Datei. Von hier geht es auch zur online Antragstellung.

Die Stadt Aachen unterstützt den Umbau und die Sanierung zum klimafreundlichen Gebäude mit zwei Förderprogrammen:

„Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“

Über dieses Förderprogramm gibt es Zuschüsse für Maßnahmen wie

  • Wärmedämmung
  • Fensteraustausch
  • Investitionen in die Haustechnik

Bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gibt es zusätzliche, besonders attraktive Förderkonditionen. Hier ein Auszug aus den Förderrichtlinien.

Weitere Informationen, das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind hier zu finden: www.aachen.de/altbau

„Förderung von Solaranlagen“

Hier werden

  • die Erstinstallation von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung
  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung ung zur Heizungsunterstützung
  • die Aufrüstung von Altanlagen
  • Steckersolaranlagen (besonders interessant für Mieter)

gefördert.

Weitere Informationen, das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind hier zu finden: www.aachen.de/solar

„Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt“

Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume im Wohnraum: MitgeDACHt

Aachener Hochwasserhilfe

Für Hochwassergeschädigte erhöht die Stadt Aachen die vorgenannten Förderbeträge um 50 %.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Neues Förderprogramm in Aachen

Die Stadt Aachen fördert den Umbau zu energiesparenden Wohngebäuden (www.aachen.de/altbau)

Der Rat der Stadt Aachen hat am 19 Mai 2021 ein Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen. Dies gilt für Gebäude, die vor dem 01.01.2002 eine Baugenehmigung erhalten haben und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei Fragen zur Antragstellung und geeigneten Maßnahmen stehen wir gerne zur Verfügung.

Antragsformular

Geänderte Förderprogramme des Bundes

Die angekündigten Änderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.07.2021 sind nun gültig. Es gibt Veränderungen bei den Standards zum Effizienzhaus. Die technischen Voraussetzungen sind komplexer geworden. Und bei einigen Förderprogrammen hat sich die Antragsstelle und somit die Zuständigkeit geändert. Wir beraten Sie hinsichtlich der Änderungen und zeigt Ihnen welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchgeführt werden könnten.

Aktuell hat die Stadt Aachen ein neues Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen. Es werden unter anderem Maßnahmen wie Dachdämmung, Außenwanddämmung, Erneuerung der Fenster und der Austausch des Heizkessels für die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert. Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden und nach der Bewilligung kann der Auftrag erteilt werden. Die ersten Anträge wurden bewilligt.

Noch bis 30.06.2021

Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt Aachen-Nord“ hat altbau plus viele Jahre eine Anlaufstelle im Stadtteilbüro Aachen-Nord besetzt. Zur Zeit finden noch Beratungen zum Programm Wohnumfeld verbessern statt. Hier gibt es bis zu 50 % Zuschüsse für Höfe und Gärten, Fassadengestaltungen sowie Dach- und Wandbegrünungen und viele weitere gute Ideen. In diesem Zusammenhang stehen noch Gelder bereit. Die Antragstellung kann noch bis zum 30.06.2021 erfolgen und dann steht der ganze Sommer für die Umsetzung zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Sabine von den Steinen

Hier ein bereits erfolgreiches Beispiel (vorher – nachher):

Öcher Solar Offensive

Um den Ausbau von Solaranlagen zu fördern, stellt die Stadt Aachen Fördermittel für Photovoltaikanlagen und für Balkon-Steckermodule zur Stromerzeugung bereit. Auch für Anlagen zur solaren Warmwasserbereitung gibt es Zuschüsse. (www.aachen.de/solar)

Ist Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel nötig? Dann hilft die altbau plus Videoberatung. Einfach eine Mail mit Terminwunsch an info@altbauplus.de schicken oder das Kontaktformular nutzen.

Verbesserte Förderprogramme für Sanierungen und Neubau

Seit Anfang 2020 gibt es hohe Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen am und im Gebäude, eine Abwrackprämie für Öl-Heizungen und eine erhöhte steuerliche Abschreibung: Die im Klimapaket der Bundesregierung angekündigten Förderungen werden schrittweise umgesetzt.  

Öl-Brennwertkessel werden nicht mehr gefördert

Gas-Brennwertkessel nur in Kombination mit erneuerbaren Energien (z. B. mit einer thermischen Solaranlage). Dabei muss der erneuerbare Anteil mindestens 25 Prozent der Heizleistung betragen.

Heiztechnik, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird, wird besonders gefördert. Wer von einer Ölheizung zum Beispiel auf Holzpellets oder Wärmepumpe umsteigt, erhält 45 Prozent der Kosten als Zuschuss. Dafür wurde das „Marktanreizprogramm“ (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geändert und vereinfacht.

„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BAFA) – Übersicht
„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BAFA) – Einzelmaßnahmen (pdf-Datei)

Weitere Informationen über das geänderte Förderprogramm (BAFA)

Nach wie vor fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) energetische Sanierungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten inklusive Tilgungszuschüssen. Hier fällt allerdings die bisherige Förderung von Gas- und Ölheizungen weg. Dafür sind die direkten Zuschüsse sowie die Tilgungszuschüsse bei der Kreditvariante deutlich erhöht, zum Teil verdoppelt worden, zum Beispiel auf 20 Prozent für Einzelmaßnahmen.

Eine Zusammenstellung der neuen Zuschusshöhen (gültig ab 24. Januar 2020)

Statt der Zuschüsse ist für alle Selbstnutzer von Wohngebäuden der „Steuerbonus“ möglich. Hier können insgesamt 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung abgesetzt werden (maximal 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre).

Dafür wurde das Einkommensteuergesetz geändert. Genaueres finden Sie hier: Steuerbonus

Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!

Förderungen – Überblick

Wir möchten Ihnen einen Überblick über die Förderprogramme geben und Ihnen helfen, sich in der Vielzahl der Fördergeber und Richtlinien zurechtzufinden.

Zunächst muss die Art der Sanierungsmaßnahme(n), die Sie planen, geklärt werden. Hierbei unterscheiden sich die Förderprogramme grundsätzlich darin, ob Sie bei Ihren Vorhaben erneuerbare Energien einsetzen oder nicht. Dabei bedeutet:

Einsatz erneuerbarer Energien

Heizung und/oder Warmwasserbereitung mit…

  • Solarenergie (Solarthermische Anlagen)
  • Holz, Biomasse (z.B. Holzpellets, Scheitholz)
  • Umgebungswärme (Luft, Grundwasser, Erde) mittels Wärmepumpen
  • Abwärme eines Motors (Kraft-Wärme-Kopplung) mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW)
  • Nutzung von Fernwärme

Stromerzeugung mit…

  • Solarenergie (Photovoltaik-Anlagen)
  • Kraft-Wärme-Kopplung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW)

Sanierungsmaßnahmen ohne Einsatz erneuerbarer Energien

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Kellerdecke)
  • Austausch der Fenster
  • Heizungserneuerung (Öl- oder Gasheizung)

Außer der Art der Sanierungsmaßnahme(n) ist wichtig zu unterscheiden,

  • wann Ihr Gebäude erbaut wurde, also welches Baujahr es hat,
    ob es ein Denkmal ist
  • und wo, also in welchen Ort/Fördergebiet, es steht.

Schauen Sie in unsere Übersichtstabellen! Wir aktualisieren die Listen regelmäßig.

Bei den regionalen Förderprogrammen haben wir uns auf Stadt und Kreis Aachen und die dort ansässigen Energieversorger beschränkt. Steht Ihr Gebäude außerhalb dieses Gebietes, so wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung bzw. Ihren Energieversorger vor Ort.

Die detaillierten Richtlinien und Bedingungen der Förderprogramme sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Institutionen (siehe Spalte „Antragsstelle“ in den Übersichtstabellen).

Wichtig! Bei (fast) allen Förderprogrammen gilt:
Erst Antrag stellen (Bewilligung abwarten), dann Auftrag erteilen (und Maßnahme beginnen)!
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, planen Sie sorgfältig.

Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!

Förderungen – Linkliste

Diese Linksliste möchte Ihnen bei der eigenen Recherche helfen. Sie beinhaltet die uns derzeit bekannten Fördergeber. Da sich die Regeln immer wieder ändern, macht es Sinn, hier aktuell zu suchen und mit unseren Übersichtstabellen zu vergleichen.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

NRW / Förderinstrumente für die Energiewende

Bezirksregierung Arnsberg (Ansprechpartner für „progres.nrw“ und „Energiesparer NRW“)

Die Energieagentur NRW ist jetzt nrw.energy4climate

Städteregion Aachen

Stadt Aachen (Gebäudesanierung)

Stadt Aachen (Solaranlagen)

Stadt Eschweiler

Stadt Herzogenrath

Stadtwerke Aachen AG

enwor – energie & wasser vor ort GmbH

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

Sparkasse Aachen

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