Förderungen

Wir möchten Ihnen eine Übersicht über die Förderprogramme geben und Ihnen helfen, sich in der Vielzahl der Fördergeber und Richtlinien zurechtzufinden.
Auf dieser Seite finden Sie Tabellen als PDF Download mit Übersichten über aktuelle Förderprogramme.
Für regionale Förderprogramme haben wir uns auf die Stadt Aachen und die Städteregion Aachen sowie die dort ansässigen Energieversorger konzentriert.
Sollte sich Ihr Gebäude außerhalb dieses Gebiets befinden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre
Stadtverwaltung oder Ihren lokalen Energieversorger zu wenden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen
gerne telefonisch zur Verfügung oder Sie können uns über unser Kontaktformular kontaktieren.

Übersicht

Zunächst muss die Art der Sanierungsmaßnahme(n), die Sie planen, geklärt werden. Hierbei unterscheiden sich die Förderprogramme grundsätzlich darin, ob Sie bei Ihren Vorhaben erneuerbare Energien einsetzen oder nicht. Dabei bedeutet:

Einsatz erneuerbarer Energien

Heizung und/oder Warmwasserbereitung mit…

  • Solarenergie (Solarthermische Anlagen)
  • Holz, Biomasse (z.B. Holzpellets, Scheitholz)
  • Umgebungswärme (Luft, Grundwasser, Erde) mittels Wärmepumpen
  • Abwärme eines Motors (Kraft-Wärme-Kopplung) mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW)
  • Nutzung von Fernwärme

Stromerzeugung mit…

  • Solarenergie (Photovoltaik-Anlagen)
  • Kraft-Wärme-Kopplung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW)

Sanierungsmaßnahmen ohne Einsatz erneuerbarer Energien

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Kellerdecke)
  • Austausch der Fenster
  • Heizungserneuerung (Öl- oder Gasheizung)

Außer der Art der Sanierungsmaßnahme(n) ist wichtig zu unterscheiden,

  • wann Ihr Gebäude erbaut wurde, also welches Baujahr es hat,
    ob es ein Denkmal ist
  • und wo, also in welchen Ort/Fördergebiet, es steht.

Bei den regionalen Förderprogrammen haben wir uns auf Stadt und Kreis Aachen und die dort ansässigen Energieversorger beschränkt. Steht Ihr Gebäude außerhalb dieses Gebietes, so wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung bzw. Ihren Energieversorger vor Ort.

Die detaillierten Richtlinien und Bedingungen der Förderprogramme sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Institutionen

Wichtig! Bei (fast) allen Förderprogrammen gilt:
Erst Antrag stellen (Bewilligung abwarten), dann Auftrag erteilen (und Maßnahme beginnen)!
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, planen Sie sorgfältig.

Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!

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