Hilfen & Hinweise zu Förderanträgen

An dieser Stelle bieten wir Ihnen Hilfen für die Beantragung von Förderungen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen. Sie entstehen nach Bedarf. Auch wenn die einzelnen Hilfen bzw. Hinweise auf bestimmte Förderungen zielen, können sie beispielhaft für alle gelten.

Hinweis zu formalen Anforderungen (pdf-Datei)

Hinweis Förderungen vs. Steuern (ein Link zur Finanzverwaltung NRW)

Stadt Aachen „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“

Hinweise zum Nachweis der Gleichwertigkeit zu den geforderten Zertifizierungen zur Nachhaltigkeit eines Dämmstoffs (pdf-Datei)

Hinweise zur Beantragung der Auszahlung:

Infoblatt der Stadt Aachen (pdf-Datei)
Hinweise zur Einreichung (pdf-Datei)

Fenster Ug- oder Uw-Wert

Immer wieder kommt es zu Verwechselungen der verschiedenen Wärmedämmwerten von Fenstern. Was ist mit dem einen bzw. dem anderen gemeint?

Der Ug-Wert bezieht sich nur auf die Verglasung („g“ = Glas), „die Scheibe“, des Fensters. Ein Fenster besteht aber aus mehr als nur der Verglasung. Ohne den Fensterrahmen könnte die Scheibe nur schwer in das Haus eingebaut werden. (Gut, in Ausnahmefällen ginge auch das, ist aber nicht die Regel.)

Der Uw-Wert bezieht sich auf das komplette Fenster („w“ = window, Fenster), so wie es eingebaut und genutzt wird. Er gibt den Wärmedämmwert der Verglasung und des Rahmens an.

Für das Förderprogramm „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“ der Stadt Aachen zählt beim Fensterausstausch nicht der Ug-Wert, sondern der Uw-Wert!

Nur den Ug-Wert anzugeben, verfälscht die Tatsachen, da er nur einen Ausschnitt der Qualitäten des kompletten Fensters beschreibt. So ist es ein Unterschied ob eine Verglasung mit einem Ug-Wert von z.B. 1,1 in einem Holzrahmen oder einem Metallrahmen, der nicht thermisch getrennt ist, eingebaut ist. Wer die Alumiumfenster der 70er-Jahre oder die Stahlfenster der 30er-Jahre kennt, weiß wovon wir sprechen. Auch heute aben die unterschiedlichen Rahmenkonstruktionen (DIN-Fenster, Hamburger Fenster, Berliner Fenster, denkmalgerechte Fenster… in Holz, Metall, Kunststoff mit und ohne Metallkern, Holz-Alu) unterschiedliche Wärmedämmeigenschaften. Herausragend beim Wärmeschutz sind die Passivhausfenster.

Wie die beiden Abbildungen zeigen gibt es noch weitere Eigenschaften von Fenstern, wie den Schallschutz, den Lichtdurchlass, solare Gewinne, die Luftdichtheit und, nicht zu letzt, der Einbruchschutz.

„Worst Performing Building“ (WPB)

Was ist das? Die kfw-Bank definiert: „Ein „Worst Performing Building“ (WPB) ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.

Wann ist das der Fall? Um das zu erkennen, ist ein gültiger Energieausweis notwendig. Aus ihm soll ein Wert für den „Endenergie“-Bedarf von größer oder gleich 250 kWh/m2 a hervorgehen, wenn der Ausweis noch keine Klasseneinstufung zeigt. Bei neueren Energieausweisen muss die Klasse „H“ vorliegen. Unabhängig davon gilt ein Gebäude als WPB, wenn es älter als Baujahr 1957 ist und mindestens 75 % seiner Außenwände energetisch unsaniert sind.

Warum ist das interessant? Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird von der kfw-Bank im Förderprogramm 261 (Effizienzhäuser 70 EE, 55 und 40) ein Bonus von zusätzlichen 10 % gewährt. Eine Kombination des Bonus mit der EE-Klasse (erneuerbare Energien) ist möglich.

Für die Beantragung der Förderung und des Bonus ist ein/e Energieeffizienz-Experte/in notwendig. Er/Sie bearbeitet mit Ihnen die nötigen Detailfragen.

Zum Infoblatt zur Antragstellung BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus

Nachhaltige Baustoffe

Die Stadt Aachen fördert Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden mit dem Ziel der Energie- und CO²-Einsparung. In diesem Zusammenhang werden nachhaltige Wärmedämmstoffe besonders gefördert. Am Beispiel Wald und Holz sei an dieser Stelle dargestellt, warum das sinnvoll ist. Zur Erinnerung: Der Begriff „Nachhaltigkeit“, „nachhaltiges Wirtschaften“ stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft.

Eine besser lesbare Version des Posters kann hier heruntergeladen werden.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) ist Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie wurde 1993 auf Initiative der Bundesregierung mit der Maßgabe ins Leben gerufen, Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte im Bereich nachwachsender Rohstoffe zu koordinieren.

Wir geraten gerne auch zu diesem Thema.

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Die Stadt Aachen fördert jetzt auch die Begrünung von Dächern und Hausfassaden. Während sie für Flachdächer ab 200 m² Größe eine verpflichtend ist, bleibt sie zum Beispiel für Garagen- und Eigenheimdächer optional, dabei hat eine konsequente Begrünung der Quartiere eine Menge Vorteile. Nicht zuletzt steigert ein Dachbergünung die Lebensdauer der Dachdichtung, allein weil die Dichtungsbahnen nicht mehr der UV-Strahlung ausgesetzt sind und die termische Belastung durch Frost im Winter und bis zu 80 °C im Sommer. Die täglichen Temperaturschwankungen werden von gut und gerne 60 °C auf 25 °C reduziert.

Die Förderrichtlinien finden Sie hier rechts unter „Downloads“ als pdf-Datei. Von hier geht es auch zur online Antragstellung.

Wie ein Gründach sehr einfach und kostengünstig hergestellt wird zweigen wir hier.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

Dieser Beitrag betrifft nur die Förderungen durch die Stadt Aachen (also nicht die der Städteregion).

Sowohl für die Energiesparenden Maßnahmen an Gebäuden als auch für Solaranlagen gilt „Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen, die uns momentan erreichen, sind auch die Bearbeitungszeiten der Anträge deutlich gestiegen. Aktuell ist mehreren Monaten bis zur Bearbeitung der Anträge zu rechnen.“

Hier finden Sie die aktuellen Regelungen:

Förderprogramm: Energiesparende Maßnahmen im Gebäude

Bitte beachten Sie, dass eine Freigabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns STELLT KEINE FÖRDERZUSAGE dar!

Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn besteht KEIN automatischer ANSPRUCH auf eine Förderung. Die abschließende Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Nachhaltige Dämmstoffe

Die Stadt Aachen fördert den Einsatz von nachhaltigen Dämmstoffen mit einem besonderen Bonus – ein guter Anlass sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das sollte aber nicht nur für die Aachener gelten. Auch ohne Förderung aus öffentlichen Kassen macht dies aus vielerlei Sichtweisen Sinn, nicht zuletzt wegen bautechnischen Vorteilen.

Doch was sind nachhaltige Dämmstoffe? Gut beschrieben sind sie z.B. bei der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe. Es sind aber nicht nur nachwachsende Rostoffe. Die Literaturliste ist lang. Die Produkte sind seit Jahrzehnten bewährt. Fragen Sie uns, wir beraten Sie auch zu diesem Thema wie immer neutral und kostenlos. Etablierte Qualitätsbewertungen finden Sie u.a. bei den folgenden Organisationen:

natureplus.org
IBR – Institut für Baubiologie Rosenheim
IBO – Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Fachhandelsverband Öko+

Das Aachener Förderprogramm verlangt die o.g. Zertifizierungen, um sicher gehen zu können, dass die Gelder zweckgemäß vergeben werden. Damit können Ihre Anträge einfach und pragmatisch bearbeitet werden.

Wenn Sie ein Gütesiegel vermissen sollten, hat dies möglicherweise gute Gründe. Sie haben aber in jedem Fall die Möglichkeit mittels einer Volldeklaration der Inhaltsstoffe und ggf. deren Erläuterung die Gleichwertigkeit zu den o.g. Maßstäben nachzuweisen. Dabei müssen Sie genau hinschauen. Wir reden von einzelnen Dämmstoffen, nicht von Dämmsystemen. So gibt es auf dem Markt beispielsweise komplette Wärmedämmverbundsysteme, die einen „Blauen Engel“ tragen, gleichzeitig aber für keines der Produkte der einzelnen Schichten gilt. Für die Aachener Förderung ist allein der Dämmstoff maßgebend. Wenn der für sich einen „Blauen Engel“ vorweisen kann, ist das gut. Trotzdem muss eine Volldeklaration der Bestandteile vorgelegt werden. Denn die ist mindestens notwendig, um eines der o.g. Gütesiegel zu erlangen – gleiches Recht, gleiche Pflicht für alle.

Hier ein Auszug aus den Aachener Förderrichtlinien.

Hier Hinweise zum Nachweis der Gleichwertigkeit zu den geforderten Zertifizierungen

KFW 40 Neubau / Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Für die Förderung eines Neubaus, Effinzienzstufe 40, durch die KFW-Bank ist ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ notwendig.

Zu den Einzelheiten schauen Sie bitte direkt hier:
https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/

Dort ist zu lesen: „Ab 20.04.2022 treten die ergänzten QNG-Anforderungen für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden im Rahmen der Einführungsphase in Kraft.“

Mit den „ergänzenden QNG-Anforderungen“ ist die Zertifizierung mit dem genannten Siegel gemeint. Zertifizierungsstellen finden Sie ebenfalls über den oben genannten Link.

In wie weit Fördergelder der KFW-Bank zur Verfügung stehen erfahren Sie hier.

Denkmalförderung NRW

Denkmäler wollen geschützt werden. Es liegt im allgemeinen Interesse diese Kulturgüter zu erhalten und zu pflegen. Das kostet – nicht immer, aber auch nicht selten – Geld, das die übliche Instandhaltung eines Hauses übersteigt. Dennoch ist es sinnvoll, dem Denkmal gerecht zu planen und zu bauen. Die Mühe macht nicht nur Freude, sondern es gibt gute Möglichkeiten auch finanzieller Hilfen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist Anlaufpunkt, die Interessengemeinschaft Bauernhaus ist eine weitere.

In NRW fördert das Land den Erhalt denkmalwerter Gebäude mit nicht unerheblichen Zuschüssen. Es lohnt sich die Zeit für eine genaue Prüfung und Antragstellung einzuplanen. Der Weg dorthin führt über diese Webseiten:

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

In jedem Fall muss die örtliche Denkmalpflege der Gemeinde oder Stadt als erste beteiligt werden. Das schließt denkmalwerte Gebäude ein, die noch nicht in der Denkmalliste stehen, als auch bestehende Denkmäler. Ach ja, es ist ein immer noch weit verbreiteter Irrtum, dass die Denkmalbehörden nur Verzögerungen und Geld kosten würden. Sie geben fachlichen Rat bei der Instandhaltung und bei der Veränderung, so dass des „alte Gemäuer“ als Denkmal erhalten bleiben kann und damit, wie oben gesagt, finanzielle Hilfen erreichbar werden.

Auch für die Verbesserung der Energieeffizienz gibt es Fördergelder, die sich dem Denkmal anpassen. Ein Neubaustandart oder der eines normalen Altbaus muss hier nicht erreicht werden. Eine gründliche architektonische und energetische Planung ist ebenso unerlässlich wie effizient. Die häufig gehörten pauschalen Sprüche haben an dieser Stelle keinen Platz. Für versierte Altbauspezialisten sind auch die Themen der Denkmalförderung wenig exotisch.

Auch hier stehen wir gerne für Fragen bereit.

Förderprogramme der StädteRegion Aachen

– Hilfen und Hinweise –

Die StädteRegion Aachen unterstützt Maßnahmen zur Nutzung von regenerativer Energie inklusive Photovoltaik-Anlagen als auch die Begrünung von Dächern und Fassaden. Dazu bietet die Wohnraumförderung der StädteRegion Aachen Dienstleistungen und Förderprogramme.

Die Möglichkeiten und Bedingungen im Detail finden Sie unter den Links im Folgenden:

Förderung regenerativer Energien – Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie sowie Effizienzverbesserungen

Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen

Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen

(Die in der Richtlinie angegebene „Leistung bis zur jeweils gültigen Bagatellgrenze nach gemäß EU (VO) 2016/631“ ist hier gut erklärt.)

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

Fragen zu den Förderprogrammen beantworten wir gerne im Rahmen unserer Sprechstunden.