Geänderte Förderprogramme des Bundes

Die angekündigten Änderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.07.2021 sind nun gültig. Es gibt Veränderungen bei den Standards zum Effizienzhaus. Die technischen Voraussetzungen sind komplexer geworden. Und bei einigen Förderprogrammen hat sich die Antragsstelle und somit die Zuständigkeit geändert. Wir beraten Sie hinsichtlich der Änderungen und zeigt Ihnen welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchgeführt werden könnten.

Aktuell hat die Stadt Aachen ein neues Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen. Es werden unter anderem Maßnahmen wie Dachdämmung, Außenwanddämmung, Erneuerung der Fenster und der Austausch des Heizkessels für die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert. Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden und nach der Bewilligung kann der Auftrag erteilt werden. Die ersten Anträge wurden bewilligt.