Aachener Förderprogramme

– Vorzeitiger Maßnahmenbeginn? –

– Hilfen und Hinweise –

Förderung von Dach- und Fassadenbergünung

Die Stadt Aachen unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe Haus -und Dachflächen zu begrünen und damit aufzuwerten. Sie gewährt Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitragen.

Die Förderrichtlinien finden Sie hier rechts unter „Downloads“ als pdf-Dateirechts unter der Übrschrift „Downoads“. Hier geht es ebenfalls zur online Antragstellung.

Die Stadt Aachen unterstützt den Umbau und die Sanierung zum klimafreundlichen Gebäude mit zwei Förderprogrammen:

„Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“

Über dieses Förderprogramm gibt es Zuschüsse für Maßnahmen wie

  • Wärmedämmung
  • Fensteraustausch
  • Investitionen in die Haustechnik

Anträge im Förderprogramm Gebäude können noch bis einschließlich 31.12.2023 gestellt werden und werden in 2024 bearbeitet, solange Haushaltsmittel vorhanden sind. Den Anträgen müssen aussagekräftige Angebote beiliegen, damit sie genehmigt werden können. Ab 01.01.2024 ist die Antragstellung vorübergehend gestoppt. Wie es dann weiter geht lesen Sie in der Pressemitteilung: Vollständige Pressemitteilung der Stadt Aachen.

Bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gibt es zusätzliche, besonders attraktive Förderkonditionen. Hier ein Auszug aus den Förderrichtlinien.

Ein wichtiger Hinweis zum Fensteraustausch: Der Ug-Wert ist nicht der geforderte Uw-Wert!

Weitere Informationen, das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind hier zu finden: www.aachen.de/altbau und eine Übersicht.

Hilfen und Hinweise zur Antragstellung und zur Beantragung der Auszahlungen.

„Förderung von Solaranlagen“

Hier werden

  • die Erstinstallation von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung
  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung ung zur Heizungsunterstützung
  • die Aufrüstung von Altanlagen
  • Steckersolaranlagen (besonders interessant für Mieter)

gefördert.

Weitere Informationen, das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind hier zu finden: www.aachen.de/solar

„Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt“

Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume im Wohnraum: MitgeDACHt

Aachener Hochwasserhilfe

Für Hochwassergeschädigte erhöht die Stadt Aachen die vorgenannten Förderbeträge um 50 %.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Neues Förderprogramm in Aachen

Die Stadt Aachen fördert den Umbau zu energiesparenden Wohngebäuden (www.aachen.de/altbau)

Der Rat der Stadt Aachen hat am 19 Mai 2021 ein Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen. Dies gilt für Gebäude, die vor dem 01.01.2002 eine Baugenehmigung erhalten haben und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei Fragen zur Antragstellung und geeigneten Maßnahmen stehen wir gerne zur Verfügung.

Antragsformular

Geänderte Förderprogramme des Bundes

Die angekündigten Änderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.07.2021 sind nun gültig. Es gibt Veränderungen bei den Standards zum Effizienzhaus. Die technischen Voraussetzungen sind komplexer geworden. Und bei einigen Förderprogrammen hat sich die Antragsstelle und somit die Zuständigkeit geändert. Wir beraten Sie hinsichtlich der Änderungen und zeigt Ihnen welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchgeführt werden könnten.

Aktuell hat die Stadt Aachen ein neues Programm zur Förderung von energieeinsparenden Maßnahmen in Bestandsgebäuden beschlossen. Es werden unter anderem Maßnahmen wie Dachdämmung, Außenwanddämmung, Erneuerung der Fenster und der Austausch des Heizkessels für die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert. Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden und nach der Bewilligung kann der Auftrag erteilt werden. Die ersten Anträge wurden bewilligt.

Noch bis 30.06.2021

Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt Aachen-Nord“ hat altbau plus viele Jahre eine Anlaufstelle im Stadtteilbüro Aachen-Nord besetzt. Zur Zeit finden noch Beratungen zum Programm Wohnumfeld verbessern statt. Hier gibt es bis zu 50 % Zuschüsse für Höfe und Gärten, Fassadengestaltungen sowie Dach- und Wandbegrünungen und viele weitere gute Ideen. In diesem Zusammenhang stehen noch Gelder bereit. Die Antragstellung kann noch bis zum 30.06.2021 erfolgen und dann steht der ganze Sommer für die Umsetzung zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Sabine von den Steinen

Hier ein bereits erfolgreiches Beispiel (vorher – nachher):

Wegweiser

Die Themen, die bei der Gebäudesanierung oder -modernisierung beachtet werden wollen, sind vielfältig.

Manche ändern sich regelmäßig, wie zum Beispiel die Förderlandschaften. Dafür bieten wir Ihnen unsere Sprechstunden und aktuellen Veranstaltungen. Andere Themen ändern sich weniger oder garnicht. Auch darüber beraten wir Sie gerne.

Gleichzeitig haben wir unseren „Wegweiser“ verfasst. Er möchte nicht nur einzelne Aufgaben erläutern (Dachdämmung, Fensteraustausch, Heizung, Solar etc.), er möchte auch die Zusammenhänge darstellen. Es ist wichtig eben die genau zu beachten, damit „nicht mit dem Hintern umgeworfen wird, was die Hände geschaffen haben“ und wirtschaftliche Nachhaltigket erreicht wird.

Sie können den Wegweiser online lesen, als pdf herunterladen oder gerne auch in unserer Geschäftstelle abholen.

Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!