Die KfW fördert seit dem 03.09.2024 den Erwerb von sanierungsbedürftigen Immobilien zur Selbstnutzung mit zinsgünstigen Krediten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 € (bei einem Kind) nicht übersteigt.
- Förderbedingungen auf einen Blick
- Familien und Alleinerziehende werden gefördert
- Zinsen ab 0,17 % (7-10 Jahre Laufzeit) weitere Kreditvarianten
- Kreditbetrag bei einem Kind 100.000 € bis maximal 150.000 € ab drei Kindern
- Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind 90.000 € plus 10.000 € für jedes weitere Kind
- Das Programm ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124
- Pflicht zur Sanierung auf Effizienzhaus 70 EE Niveau innerhalb von viereinhalb Jahren (54 Monate)
- Für die Sanierung können zusätzliche Förderungen der KfW in Anspruch genommen werden
– BEG Wohngebäude Kredit KfW 261
– Zuschussförderung KfW 458 mit Ergänzungskredit 358
– Barrierereduzierung beim Umbau KfW 455 - nur der Ersterwerb wird gefördert
- Der Förderkredit wird über die Hausbank beantragt und gewährt
- Der Altbau muss die Energieeffizienzklasse F, G oder H aufweisen, um förderungswürdig zu sein
Foto: Nathan Dumlao
weitere Informationen auf www.kfw.de/308
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