Gebäude sind langlebig und überdauern oft viele Generationen. Damit sie für die Bewohnerschaft nutzbar bleiben, sind kontinuierliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Modernisierung nötig. Der beste Zeitpunkt für eine energetische Sanierung ist die Kopplung an anderweitige Anlässe:
- Notwendige Reparaturen oder Renovierungen,
- Eigentümerwechsel
- der Wunsch nach neuer Gestaltung oder moderner Technik,
- die Anpassung an geänderte Lebensumstände (z. B. neue Familienmitglieder oder veränderte Bedürfnisse)
- … und Vieles mehr.
Bei diesen Anlässen sollte man immer das Gebäude als Ganzes und zukünftig absehbare Entwicklungen im Blick haben, um Maßnahmen sinnvoll miteinander zu verbinden. So kann man gleichzeitig Energie und Heizkosten einsparen, Barrieren abbauen oder die Sicherheit erhöhen. Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass jede Sanierung eine langfristige Entscheidung darstellt: Die Bauteile oder die Heiztechnik bleiben wieder viele Jahre in dem gewählten Zustand bis zur nächsten Instandsetzung. Daher sollten Chancen genutzt und das Optimum angestrebt werden.

Sieben gute Gründe für eine Sanierung
- Wertsteigerung Sanierungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Bausubstanz und damit dem Werterhalt bzw. der Wertsteigerung. Ein energieeffizientes Gebäude ist sowohl für Kaufinteressierte als auch für Mietparteien attraktiver.
- Geldanlage Ersparnisse sind in den eigenen vier Wänden sicher angelegt. Werden die Maßnahmen durch Kredite finanziert, so fallen die Finanzierungskosten aufgrund der niedrigen Zinslage vergleichsweise gering aus. Zudem stehen zahlreiche attraktive Förderprogramme zur Verfügung, die die Amortisation der Investition beschleunigen.
- Altersvorsorge Wer mietfrei in einem sanierten Gebäude wohnt, das langfristig nicht mehr repariert werden muss und niedrige Energiekosten hat, spart laufende Kosten.
- Wohnkomfort Ein saniertes Zuhause bietet mehr Wohnqualität: Zugluft wird minimiert, kalte Flächen verschwinden und das Risiko von Schimmelbildung oder Bauschäden durch kondensierende Luftfeuchte wird reduziert.
- Wohngesundheit Im Zuge der Sanierung können gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest, giftige Holzanstriche oder lungenschädigende Fasern entfernt und durch unbedenkliche Materialien ersetzt werden.
- Senkung der Energiekosten Eine fachgerechte Sanierung führt zu dauerhaft geringeren Energiekosten für Heizung und Warmwasser. Die Investitionskosten amortisieren sich im Laufe der Lebensdauer der verbauten Komponenten. Je schlechter der energetische Zustand des Bestandsgebäudes oder des Bauteils, desto größer ist das Einsparpotenzial.
- Klima- und Umweltschutz Ein geringerer Energieverbrauch und die Umstellung auf erneuerbare Energien reduzieren den CO2-Ausstoß und leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Zudem tragen Pflege und Erhalt von Gebäuden zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen bei, die bei der Errichtung verbraucht wurden.
Jede Sanierung ist eine langfristige Entscheidung: Die Bauteile oder die Heiztechnik bleiben viele Jahre in dem gewählten Zustand bis zur nächsten Instandsetzung. Daher sollten alle Chancen genutzt und das Optimum angestrebt werden.
Wie sanieren?
Wichtig ist eine ganzheitliche, übergreifende Sichtweise: Einzelne Sanierungsmaßnahmen haben Auswirkungen auf das gesamte Gebäude. Darüber hinaus beeinflussen die gewählte Konstruktion und die verwendeten Materialien die Investitionskosten, die laufenden Kosten und nicht zuletzt den Schaden für die Umwelt. Die folgenden Aspekte können als Checkliste dienen.
Ziele definieren
Das Ziel ist zunächst abhängig vom Anlass (Reparaturen, Umbau, Hauskauf etc.). Es sollte zusätzlich geprüft werden, ob weitere Maßnahmen sinnvoll mit dem vorhandenen Anlass kombiniert werden können. Außerdem ist festzulegen, welche Qualität bei der Ausführung erreicht werden soll: Soll nur das gesetzliche Mindestmaß umgesetzt werden oder gelten die höheren Anforderungen eines Förderprogramms? Um einen zukunftsfähigen Zustand des Gebäudes zu erreichen, sollte das technische (ökonomisch-ökologisches) Optimum angestrebt werden.
Bestandsaufnahme durchführen
Jedes Gebäude ist anders: Vom Einfamilienreihenhaus über die Gründerzeitvilla bis zum historischen Fachwerkhaus gibt es unzählige Varianten. Und je älter das Haus ist, desto mehr hat sich im Laufe der Jahre verändert. Entscheidungen über Art und Umfang einer Sanierung und zu geeigneten Materialien und Konstruktionen sind daher nur möglich, wenn man das Gebäude individuell betrachtet und genau kennt. Wichtig sind konkrete Informationen über …
- Gebäudehülle: Alter, Aufbau und Zustand von Außenwand, Fenster, Dach und Geschossdecken
- Gebäudetechnik: Alter, Art und Zustand der Heizungsanlage, der Warmwasserbereitung, der Elektrik etc.
- Durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte: Wurde fachgerecht saniert? Sind Schadstoffe verbaut? Wurde die Bauphysik verändert?
- absehbare Veränderungen: Ein-/ Auszug von Personen, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen etc.
Qualifizierte Fachpersonen können bei der ganzheitlichen Bestandsaufnahme unterstützen.
Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen
Unter Berücksichtigung der persönlichen Ziele und auf Grundlage der Bestandsaufnahme kann nun ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden. Dieser kombiniert die geplanten Maßnahmen sinnvoll miteinander und bringt sie in eine zeitliche Reihenfolge. Der Sanierungsfahrplan basiert auf der Erfahrung von Energie-Effizienz-Expert*innen und ist das Ergebnis einer umfangreichen Beratung und genauen Berechnungen. Die Erstellung eines ISFP ist förderfähig.
Maßnahme(n) sorgfältig planen und ausführen
Es klingt so selbstverständlich, ist aber im (Bau-)Alltag nicht einfach umsetzbar. Vor allem Zeit- und Kostendruck führen dazu, dass Maßnahmen standardmäßig umgesetzt werden, ohne vorab die örtliche Situation zu berücksichtigen und Details zu planen. „Was nicht passt, wird passend gemacht“ ist nicht die Methode, die zu einer langfristig erfolgreichen Sanierung führt. Fachgerecht ausgeführte Arbeit braucht ihre Zeit und sollte angemessen bezahlt werden.
Wenn mehr als eine Maßnahme zeitgleich ausgeführt wird, ist die Bauüberwachung durch Architekt*innen oder Fachingenieur*innen empfehlenswert. Dieser plant die Details – zum Beispiel an den Übergängen von einem Bauteil zum anderen – und koordiniert die verschiedenen Gewerke des Handwerks. Vorab kann er auch beim Vergleichen der Angebote helfen.
Qualitätskontrolle bzw. Nachregulierung durchführen
Optimale Ergebnisse stellen sich häufig nicht sofort ein. Je umfangreicher die Sanierung und je komplexer die Haustechnik, desto sinnvoller sind vorab einkalkulierte Qualitätskontrollen. Dabei geht es zunächst darum, Fehler zu finden und zu beseitigen. Bei haustechnischen Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpe, Solaranlage etc. sollte darüber hinaus nach einer gewissen Zeit geprüft werden, ob die Anlagen effizient laufen und den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen. Diese Überprüfung und Nachregulierung nennt man auch „Monitoring“.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist maßgebend für den Neubau und die Altbausanierung. Es ist immer hilfreich bei Fragen den genauen Wortlaut eines Gesetzes, einer Verordnung, Norm usw. zukennen oder parat zu haben. Hier gelangen Sie zum gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG.
Dieses Gesetz fasst frühere Gesetze und Regelungen zusammen und löst sie ab, unter anderem die Energieeinsparverordnung (EnEV). Außerdem werden darin die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Das GEG ist in der aktuellen Fassung seit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Es gilt für Neubauten und für Änderungen in bestehenden Gebäuden. Die wichtigsten Inhalte für private Bauherr*innen und Sanierende sind:
- Mindestanforderungen für Wärmeschutz, Haustechnik und die Nutzung von Erneuerbaren Energien
- Austausch- und Nachrüstverpfichtungen
- Regelungen zum Energieausweis
- Pficht zur Energieberatung bei bestimmten Vorhaben
Zu sanierendes Bauteil | max. zulässiger U-Wert [W/(m²K)] |
---|---|
Außenwände | 0,24 |
Fenster (Uw) | 1,3 |
Haustür (UD) | 1,8 |
Geneigtes Dach und oberste Geschossdecke | 0,24 |
Flachdach | 0,2 |
Kellerdecke | 0,3 |
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in § 71 Abs. 11 vor, dass vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine Pflichtberatung zu erfolgen hat. Dabei ist auf die möglichen Auswirkungen der Heizungsplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere durch steigende CO2-Preise. Die Beratung hat durch eine fachkundige Person zu erfolgen.
Fachkundige Personen sind nach GEG § 60b oder § 88 Absatz 1 GEG:
– Schornsteinfeger*innen nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung
– Installateur*innen und Heizungsbauer*innen nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung
– Ofen- und Luftheizungsbauer*innen nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung
– Energieberater*innen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
– anderweitig nach § 88 Absatz 1 GEG berechtigte Personen
Die notwendigen Informationen sowie ein Formular zur Pflichtberatung werden vom BMWK und BMWSB zur Verfügung gestellt und sind als ausfüllbares PDF-Dokument beigefügt: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/geg-pflichtinformation-einbau-oel-gasheizung.pdf?__blob=publicationFile&v=14
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