Gebäude sind langlebig und überdauern oft viele Generationen. Damit sie für die Bewohnerschaft nutzbar bleiben, sind kontinuierliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Modernisierung erforderlich. Der beste Zeitpunkt für eine energetische Sanierung ist die Kopplung an anderweitige Anlässe:
- Notwendige Reparaturen oder Renovierungen,
- der Wunsch nach neuer Gestaltung oder moderner Technik,
- die Anpassung an geänderte Lebensumstände (z. B. neue Familienmitglieder oder veränderte Bedürfnisse) und vieles mehr.
Bei diesen Anlässen sollte stets das Gebäude als Ganzes sowie zukünftig absehbare Entwicklungen im Blick behalten werden, um Maßnahmen sinnvoll miteinander zu verbinden. So können gleichzeitig Energie und Heizkosten eingespart, Barrieren abgebaut und die Sicherheit erhöht werden.
Sieben gute Gründe für eine Sanierung
- Wertsteigerung Sanierungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Bausubstanz und damit dem Werterhalt bzw. der Wertsteigerung. Ein energieeffizientes Gebäude ist sowohl für Kaufinteressierte als auch für Mietparteien attraktiver.
- Geldanlage Ersparnisse sind in den eigenen vier Wänden sicher angelegt. Werden die Maßnahmen durch Kredite finanziert, so fallen die Finanzierungskosten aufgrund der niedrigen Zinslage vergleichsweise gering aus. Zudem stehen zahlreiche attraktive Förderprogramme zur Verfügung, die die Amortisation der Investition beschleunigen.
- Altersvorsorge Wer mietfrei in einem sanierten Gebäude wohnt, das langfristig nicht mehr repariert werden muss und niedrige Energiekosten hat, spart laufende Kosten.
- Wohnkomfort Ein saniertes Zuhause bietet mehr Wohnqualität: Zugluft wird minimiert, kalte Flächen verschwinden und das Risiko von Schimmelbildung oder Bauschäden durch kondensierende Luftfeuchte wird reduziert.
- Wohngesundheit Im Zuge der Sanierung können gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest, giftige Holzanstriche oder lungenschädigende Fasern entfernt und durch unbedenkliche Materialien ersetzt werden.
- Senkung der Energiekosten Eine fachgerechte Sanierung führt zu dauerhaft geringeren Energiekosten für Heizung und Warmwasser. Die Investitionskosten amortisieren sich im Laufe der Lebensdauer der verbauten Komponenten. Je schlechter der energetische Zustand des Bestandsgebäudes oder des Bauteils, desto größer ist das Einsparpotenzial.
- Klima- und Umweltschutz Ein geringerer Energieverbrauch und die Umstellung auf erneuerbare Energien reduzieren den CO2-Ausstoß und leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Zudem tragen Pflege und Erhalt von Gebäuden zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen bei, die bei der Errichtung verbraucht wurden.
Jede Sanierung ist eine langfristige Entscheidung: Die Bauteile oder die Heiztechnik bleiben viele Jahre in dem gewählten Zustand bis zur nächsten Instandsetzung. Daher sollten alle Chancen genutzt und das Optimum angestrebt werden.
Wie sanieren?
Eine ganzheitliche, übergreifende Sichtweise ist entscheidend, da einzelne Sanierungsmaßnahmen Auswirkungen auf das gesamte Gebäude haben. Konstruktion und verwendete Materialien beeinflussen nicht nur die Investitions- und laufenden Kosten, sondern auch die Umweltbilanz.
Nachhaltigkeit und graue Energie
Der Lebenszyklus von Gebäuden wird durch Bauteile, Baumaterialien und technische Ausstattung bestimmt. Nachhaltiges Sanieren bedeutet:
- Langlebigkeit: Maßnahmen sollten langfristig Bestand haben.
- Zukunftstauglichkeit: Moderne Technik und beste verfügbare Konstruktionen sollten genutzt werden.
- Ressourcenschonung: Materialien mit geringer grauer Energie bevorzugen.
Graue Energie umfasst die Energie, die für Herstellung, Transport, Instandhaltung und Entsorgung benötigt wird. Energetische Sanierungen, wie z. B. Außenwanddämmung oder Fensteraustausch, gleichen die enthaltene graue Energie durch Heizenergieeinsparungen in kurzer Zeit aus (energetische Amortisation).
Beispiele für nachhaltiges Sanieren
- Sorgfältige Planung und langfristiges Denken
- Verwendung heimischer Materialien (kurze Transportwege)
- Einsatz nachwachsender oder recycelter Materialien
- Beachtung von Zertifizierungen (z. B. Umweltzeichen)
- Nutzung seriöser Materialkennwerte (z. B. DGNB, Bundesumweltamt)
- Konstruktionen mit trennbaren Materialien für bessere Wiederverwendung
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung
- Ziele definieren: Sanierungsanlass prüfen, Qualitätsstandards festlegen.
- Bestandsaufnahme: Gebäudehülle, Technik, Bewohnerschaft und absehbare Veränderungen erfassen.
- Sanierungsfahrplan erstellen: Maßnahmen sinnvoll kombinieren und zeitlich abstimmen.
- Planung und Ausführung: Gründliche Vorbereitung, Fachkräfte einbinden, Bauüberwachung durch Experten.
- Qualitätskontrolle und Nachregulierung: Fehler identifizieren, Haustechnik optimieren, Monitoring durchführen.
Förderung und Beratung
Die Berufsbezeichnung „Energieberater*in“ ist nicht geschützt. Daher sollte auf öffentlich geförderte Beratungsangebote geachtet werden, bei denen Fachleute mit definierten Qualifikationen tätig sind. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann beispielsweise zusätzliche Förderboni ermöglichen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, das passende Beratungsangebot zu finden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist maßgebend für den Neubau und die Altbausanierung. Es ist immer hilfreich bei Fragen den genauen Wortlaut eines Gesetzes, einer Verordnung, Norm usw. zukennen oder parat zu haben. Hier gelangen Sie zum gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG.
Dieses Gesetz fasst frühere Gesetze und Regelungen zusammen und löst sie ab, unter anderem die Energieeinsparverordnung (EnEV). Außerdem werden darin die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Das GEG ist in der aktuellen Fassung seit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Es gilt für Neubauten und für Änderungen in bestehenden Gebäuden. Die wichtigsten Inhalte für private Bauherr*innen und Sanierende sind:
- Mindestanforderungen für Wärmeschutz, Haustechnik und die Nutzung von Erneuerbaren Energien
- Austausch- und Nachrüstverpfichtungen
- Regelungen zum Energieausweis
- Pficht zur Energieberatung bei bestimmten Vorhaben
Zu sanierendes Bauteil | max. zulässiger U-Wert [W/(m²K)] |
---|---|
Außenwände | 0,24 |
Fenster (Uw) | 1,3 |
Haustür (UD) | 1,8 |
Geneigtes Dach und oberste Geschossdecke | 0,24 |
Flachdach | 0,2 |
Kellerdecke | 0,3 |
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in § 71 Abs. 11 vor, dass vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine Pflichtberatung zu erfolgen hat. Dabei ist auf die möglichen Auswirkungen der Heizungsplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere durch steigende CO2-Preise. Die Beratung hat durch eine fachkundige Person zu erfolgen.
Fachkundige Personen sind nach GEG § 60b oder § 88 Absatz 1 GEG:
– Schornsteinfeger*innen nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung
– Installateur*innen und Heizungsbauer*innen nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung
– Ofen- und Luftheizungsbauer*innen nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung
– Energieberater*innen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
– anderweitig nach § 88 Absatz 1 GEG berechtigte Personen
Die notwendigen Informationen sowie ein Formular zur Pflichtberatung werden vom BMWK und BMWSB zur Verfügung gestellt und sind als ausfüllbares PDF-Dokument beigefügt: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/geg-pflichtinformation-einbau-oel-gasheizung.pdf?__blob=publicationFile&v=14
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