Förderprogramme der StädteRegion Aachen

Die StädteRegion Aachen stellt auch 2026 eigene Fördermittel für den Ausbau erneuerbarer Energien bereit. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die nach Ausführung der Maßnahme beantragt werden können.
Diese Fördermaßnahmen sind Teil der regionalen Klimastrategie „Raum. Mobilität. Klima.“, mit der die StädteRegion Aachen das Ziel verfolgt, bis 2030 klimaneutral zu werden.
Die Förderprogramme der StädteRegion Aachen können für Gebäude in folgenden Städten und Gemeinden beantragt werden:
Achtung! In der Stadt Aachen können diese Förderangebote nicht wahrgenommen werden, da dort eigene lokale Förderprogramme angeboten werden!

  • Stadt Alsdorf
  • Stadt Baesweiler
  • Stadt Eschweiler
  • Stadt Herzogenrath
  • Stadt Stolberg
  • Stadt Würselen
  • Gemeinde Simmerath
  • Gemeinde Roetgen
  • Gemeinde Monschau

Folgende Förderprogramme bietet die StädteRegion Aachen an:

Regenerative Gebäudetechnik (Wärmepumpen und Pelletheizungen)

Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
Gefördert werden der Kauf und die fachgerechte Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung mit jeweils 1.000 €.

Zum Förderprogramm „Regenerative Gebäudetechnik

Steckersolargeräte

Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
Der erstmalige Kauf und die fachgerechte Installation eines Steckersolargeräts werden mit einem Betrag von 80 € pro Anlage gefördert.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Mieterinnen und Mieter.

Zum Förderprogramm „Steckersolargeräte“

Dach- und Fassadenbegrünung

Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Fördersumme beträgt 40 € pro m² Dach- oder Fassadenbegrünung, maximal 1.000 €. Bei Nutzung von Klicksystemen zur Begrünung von Flachdächern ist Eigenleistung beim Verlegen zulässig. Neu ist, dass der Antrag erst nach der Fertigstellung gestellt werden kann.

Zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“

Batteriespeichersysteme für Photovoltaikanlagen

Antragsstellung ab 20. Mai 2026, 8 Uhr
Gefördert wird der erstmalige Kauf und die fachgerechte, Erstinstallation eines stationären Batteriespeichers für Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe beträgt im Einfamilienhaus pro im Haushalt lebender Person 150 €, ab der dritten Person 200 €, max. 1.100 € je Haushalt. Im Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) gibt es pro Wohneinheit 300 €, maximal 1.500 € Förderung. Für Vereinsgebäude und – neu – für Betriebsgebäude kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) beträgt die Förderung pauschal 1.500 €. Einen zusätzlichen Bonus von 200 € erhalten Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einem ersatzstromfähigen Wechselrichter.

Zum Förderprogramm „Batteriespeichersysteme für Photovoltaikanlagen“

Die Förderprogramme der StädteRegion Aachen können für Gebäude in folgenden Städten und Gemeinden beantragt werden:
Achtung! In der Stadt Aachen können diese Förderangebote nicht wahrgenommen werden, da dort eigene lokale Förderprogramme angeboten werden

Alle Angaben ohne Gewähr. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Titelbild: aflo images @canva

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