I. Förderprogramme des Bundes
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Maßnahmen: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Förderart: Zuschuss
- Link: www.bafa.de/beg
KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
- Fördergeber: KfW Bankengruppe über Sparkassen und Banken
- Produkt: Ergänzungskredit 358,359 für Wohngebäude
- Förderart: Kredit
- Bedingungen: Ergänzungskredit (nur bei Förderzusage Zuschuss (458/BAFA))
- Link:https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit-Wohngebäude-(358-359)/
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Gebäude
- Rechtsgrundlage: Einkommenssteuergesetz § 35c
- Förderart: Steuerermäßigung über die Einkommenssteuererklärung
- ACHTUNG: Absprache mit Steuerberater*in erforderlich!
II. Förderprogramme des Landes NRW
NRW.BANK-Gebäudesanierungskredit
- Fördergeber: NRW.BANK
- Förderart: Kredit
- Link: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15603/nrwbank-gebaeudesanierung.html
Öffentliche Wohnraumförderung NRW
- Fördergeber: Land NRW, NRW.BANK
- Förderart: Kredit mit Tilgungsnachlässen
- Links: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/oeffentliche-wohnraumfoerderung und
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15342/eigentumsfoerderung—modernisierung.html
II. Lokale Förderprogramme in Aachen und StädteRegion Aachen
Stadt Aachen
Förderprogramm „Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“
Das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der Außenwand, der Austausch von Fenstern und der Ersatz alter Gas- und Öl-Heizkessel durch Heizsysteme, die erneuerbare Energiequellen nutzen.
- Förderart: Zuschuss
- Förderfähige Maßnahmen Gebäudehülle:
- Dämmung der Gebäudehülle (Besondere Förderung bei zertifizierten, nachhaltigen Dämmstoffen)
- Austausch von Fenster und Türen (Bonus bei zertifiziertem Holz)
- Kombibonus „Ganzheitliche Maßnahmen“
- Sanierung zum Effizienzhaus 55 (minimum)
- Förderfähige Maßnahmen Gebäudetechnik:
- Heizlastberechnung
- Heizungsoptimierung
- Wärmenetzanschluss
- Solarthermie
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Bedingungen:
- Maßnahmen müssen von Fachbetrieb ausgeführt sein
- Antragstellung vor Auftragserteilung
Eine vollständige Übersicht über alle Maßnahmen und die technischen Mindestanforderungen sowie die vollständige Förderrichtlinie finden sie unter folgender Adresse: http://www.aachen.de/altbau
Ansprechpartner für bereits eingereichte Anträge:
Stadt Aachen, Fachbereich Klima und Umwelt
altbau@mail.aachen.de
oder
0241/43236-990
Di, Fr: 9.30 – 12.00 h
Do: 11 – 13 h
StädteRegion Aachen
- Derzeit keine Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Gerne beraten wir Sie zu allen einzelnen Förderprogrammen in einer detaillierten Beratung!
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