Neue Förderbedingungen der Bundesförderung seit 21.07.2026

Die wichtigesten Änderungen zur Heizungsförderung (KfW 458) im Überblick:

Die Heizungsförderung in voller Höhe wird nur noch gewährt wenn von einem fossilen Heizsystem auf ein erneuerbares gewechselt wird. Für den Ersatz alter EE-Anlagen, die vor 2008 installiert wurden, werden die förderfähigen Kosten und die Fördersätze halbiert. Der Ersatz von neuere EE-Anlagen ab 2008 und der Umstieg von Fernwärme ist nicht mehr förderfähig.
die förderfähigen Kosten reduzieren sich auf 28.000€ für die erste Wohneinheit (WE). Für die zweite bis sechste Wohnung kommen jeweils 15.000€ an förderfähigen Kosten hinzu und ab der siebten Wohnung gelten 8.000€/WE.
Die Höhe der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt am 01.02.2027 um 750€ und danach halbjährlich jeweils zum
01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um den gleichen Betrag.
Der Einkommensbonus beträgt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer:
– 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €,
– 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €,
– 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €.
Die Bemessungsgrenze steigt um jeweils 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird auf 16 % reduziert. Er sinkt am 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte und danach halbjährlich jeweils zum
01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um den gleichen Wert. Damit endet der Klimageschwindigkeitsbonus bereits am 01.08.2028.
Weiterhin gilt die kombinierte Höchstförderung von Grundfördersatz (30 % unverändert) und Boni von 70 %. Eine Ausnahme stellen selbstnutzende Haushalte bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € dar. Diese können eine kombinierte Höchstförderung von 80 % erhalten.
Informationen der KfW zum geplanten Wertschöpfungsbonus: Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die ihren Ursprung nicht in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent. Details zur Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA:

Die förderfähigen Kosten sinken mit steigender Anzahl der Wohneinheiten (Degression):
ohne iSFP: 30.000€ für die erste Wohneinheit (WE). Für die zweite bis sechste Wohnung kommen jeweils 15.000€ an förderfähigen Kosten hinzu und ab der siebten Wohnung gelten 8.000€/WE.
mit iSFP: 60.000€ für die erste Wohneinheit (WE). Für die zweite bis sechste Wohnung kommen jeweils 30.000€ an förderfähigen Kosten hinzu und ab der siebten Wohnung gelten 15.000€/WE.

Bei Einfamilienhäusern: Der iSFP-Bonus wird erst ab der zweiten Maßnahme und ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € nur für den Betrag gewährt, der 30.000 € übersteigt.

Bei Mehrfamilienhäusern wird der iSFP-Bonus nur für den Kostenanteil gewährt, der die förderfähigen Kosten ohne iSFP-Bonus übersteigt.
Beispiel: 6 Familienhaus – förderfähige Kosten ohne iSFP maximal 105.000€ (30.000 € + 5 x 15.000 €)

Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der in dem Beispiel die 105.000 € übersteigt bis maximal zu den förderfähigen Kosten in Höhe von 210.000€ mit iSFP

Neuer WPB-Bonus von 5% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (außer reine Fenstermaßnahmen) ab dem ersten Quartal 2027. Dieser neue Bonus gilt nur in Kombination mit einem iSFP. Ein Wohngebäude ist als Worst Performing Building definiert, wenn das Gebäude laut gültigem Energie­bedarfs­ausweis in die Klasse H fällt oder wenn alternativ für dieses Gebäude ein Jahres-End­energie­bedarf von ≥ 300 kWh/(m2·a) gemäß DIN V 18599 ermittelt wird. Die Klassifizierung als WPB über das Baualter (Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher) und den Sanierungszustand (das Gebäude im Wesentlichen energetisch unsaniert) ist nur noch für NWG oder MFH mit > 5 WEs zulässig.

Für weitergehende Informationen (auch zu Effizienzhaussanierung und Nichtwohngebäuden) lesen Sie auch die Zusammenfassung des Ökozentrums NRW.

iSFP – individueller Sanierungsfahrplan
EE – Anlagen – Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden
WPB – Worst performing building
NWG – Nichtwohngebäude

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