Aktuelles zum Aachener Förderprogramm…

„Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“

Anträge im Förderprogramm Gebäude können noch bis einschließlich 31.12.2023 gestellt werden und werden in 2024 bearbeitet, solange Haushaltsmittel vorhanden sind. Den Anträgen müssen aussagekräftige Angebote beiliegen, damit sie genehmigt werden können. Ab 01.01.2024 ist die Antragstellung vorübergehend gestoppt. Wie es dann weiter geht lesen Sie in der Pressemitteilung: Vollständige Pressemitteilung der Stadt Aachen.