Wir möchten Ihnen einen Überblick über die Förderprogramme geben und Ihnen helfen, sich in der Vielzahl der Fördergeber und Richtlinien zurechtzufinden.
Zunächst muss die Art der Sanierungsmaßnahme(n), die Sie planen, geklärt werden. Hierbei unterscheiden sich die Förderprogramme grundsätzlich darin, ob Sie bei Ihren Vorhaben erneuerbare Energien einsetzen oder nicht. Dabei bedeutet:
Einsatz erneuerbarer Energien
Heizung und/oder Warmwasserbereitung mit…
- Solarenergie (Solarthermische Anlagen)
- Holz, Biomasse (z.B. Holzpellets, Scheitholz)
- Umgebungswärme (Luft, Grundwasser, Erde) mittels Wärmepumpen
- Abwärme eines Motors (Kraft-Wärme-Kopplung) mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW)
- Nutzung von Fernwärme
Stromerzeugung mit…
- Solarenergie (Photovoltaik-Anlagen)
- Kraft-Wärme-Kopplung mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW)
Sanierungsmaßnahmen ohne Einsatz erneuerbarer Energien
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Kellerdecke)
- Austausch der Fenster
- Heizungserneuerung (Öl- oder Gasheizung)
Außer der Art der Sanierungsmaßnahme(n) ist wichtig zu unterscheiden,
- wann Ihr Gebäude erbaut wurde, also welches Baujahr es hat,
ob es ein Denkmal ist - und wo, also in welchen Ort/Fördergebiet, es steht.
Schauen Sie in unsere Übersichtstabellen! Wir aktualisieren die Listen regelmäßig.
Bei den regionalen Förderprogrammen haben wir uns auf Stadt und Kreis Aachen und die dort ansässigen Energieversorger beschränkt. Steht Ihr Gebäude außerhalb dieses Gebietes, so wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung bzw. Ihren Energieversorger vor Ort.
Die detaillierten Richtlinien und Bedingungen der Förderprogramme sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Institutionen (siehe Spalte „Antragsstelle“ in den Übersichtstabellen).
Wichtig! Bei (fast) allen Förderprogrammen gilt:
Erst Antrag stellen (Bewilligung abwarten), dann Auftrag erteilen (und Maßnahme beginnen)!
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, planen Sie sorgfältig.