Förderprogramme der Stadt Aachen

Die Stadt Aachen bietet aktuell die folgenden Förderprogramme im Bereich Gebäudesanierung und Energie für Privatpersonen und Unternehmen an:

Solar-Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien

Bezuschusst wird die Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien kleiner und mittlerer Unternehmen wie folgt:

  1. Bei Mehrfamilienhäusern werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Stromspeicher bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstromprojekten gefördert.
    Die Förderkonditionen liegen hier bei 200 Euro pro Kilowatt-Peak bei PV-Anlagen (max. 10.000 Euro) sowie 100 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität bei Batteriespeichern (max. 5.000 Euro).
  2. Bei Gewerbeimmobilien werden Dachgutachten mit bis zu 90 Prozent (max. 4.000 Euro) und Photovoltaikanlagen mit 100 Euro pro Kilowatt-Peak (max. 10.000 Euro) gefördert.
  3. Solarnachbarschaftsfeste werden mit maximal 200 Euro (50 Euro pauschal + max. 150 Euro Sachkosten gefördert

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderbedingungen finden Sie hier: www.aachen.de/solar

Webseite Solarförderprogramm MFH und Gewerbeimmobilien der Stadt Aachen
Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen

Kontakt:
Stadt Aachen, Fachbereich Klima und Umwelt
Mail: solar@mail.aachen.de
Tel.: 0241/432-36880

Förderprogramm für Unternehmen: Aachener EcoFonds

Mit dem „EcoFonds“ fördert die Stadt Beratungsleistungen und konkrete Investitionen von Unternehmen im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmensverbünde sowie gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, sofern sie ihren Sitz in Aachen haben.

Beratungsleistungen werden mit 90 % der entstehenden Kosten bis zu einer Maximalförderung von 5.000 € bezuschusst. Der Zuschuss zu Investitionen beträgt 30 % bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €.

Es können alle Beratungsleistungen aus den drei Themenbereichen nachhaltige Wirtschaft, Energie- und Stoffeffizienz sowie Sonderanlagen Erneuerbare Energien gefördert werden. Die Kosten für die Beratung sollten dabei einen Tagessatz von 800 € nicht überschreiten.

Weitere Informationen zum „EcoFonds“
Zur Antragstellung im Serviceportal der Stadt Aachen

Ansprechpartnerin:
Stadt Aachen – Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Frau Pauline Andruschek
E-Mail: Pauline.Andruschek@Mail.Aachen.de
Tel: 0241 432 7616

Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“

Die Stadt Aachen fördert Dach- und Fassadenbegrünungen zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität und des Wohnumfelds. Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Mieter*innen mit Zustimmung können einen Zuschuss von 50 % der Kosten beantragen – bis zu 8.000 € für extensive und 12.000 € für intensive Dachbegrünungen sowie bis zu 5.000 € für Fassadenbegrünungen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme freiwillig erfolgt, fachgerecht umgesetzt wird und mindestens zehn Jahre gepflegt wird. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.
Weitere Informationen und eine Checkliste aller einzureichenden Dokumente finden Sie in der Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Aachen.

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderfähig bei Dachbegrünungen:
    • Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab 10 m² Nettovegetationsfläche
    • alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung entstehen (einschließlich Pflanzen)
    • die Kosten für den Wurzelschutz bei der Installation eines Gründaches im Bestand
    • die Kosten für die Fertigstellungspflege im ersten Jahr
    • Extensive Dachbegrünungen mit mindestens 10 cm Substratdicke, auch als Eigenleistung
    • Intensive Dachbegrünungen mit mindestens 25 cm Substratdicke, nur unter Hinzuziehung einer Fachfirma
    • Gründach in Verbindung mit Solarthermie und Photovoltaik
  • Förderfähig bei Fassadenbegrünungen:
    • boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neu- und Bestandsgebäuden
    • alle anfallenden Planungs-, Material- und Durchführungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Fassadenbegrünung stehen
    • Bewässerungssysteme
    • die Kosten für die Fertigstellungspflege im ersten Jahr
Zur Antragstellung „Förderung Dach-/Fassadenbegrünung“ im Serviceportal der Stadt Aachen (Bund-ID Konto wird benötigt)
Richtline zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Ansprechpartner:
Umweltvorsorgeplanung der Stadt Aachen (FB 36/202)
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

Quelle Titelbild: magele-picture – stock.adobe.com

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