Aus der Pressemitteilung 999/21 der Stadt Aachen vom 16.09.2021:
Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die Stadt Aachen für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50 Prozent gegenüber den üblichen Fördersätzen anhebt. So sollen Eigentümer*innen, die nachweislich einen Schaden von mindestens 10.000 Euro erlitten haben, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien verknüpfen können. Die Anträge auf Sonderförderung aus den beiden Förderprogrammen der Stadt können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Aachener Sonderförderung ist so gestaltet, dass Doppelförderungen oder Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden werden.