Seit Anfang 2020 gibt es hohe Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen am und im Gebäude, eine Abwrackprämie für Öl-Heizungen und eine erhöhte steuerliche Abschreibung: Die im Klimapaket der Bundesregierung angekündigten Förderungen werden schrittweise umgesetzt.
Öl-Brennwertkessel werden nicht mehr gefördert
Gas-Brennwertkessel nur in Kombination mit erneuerbaren Energien (z. B. mit einer thermischen Solaranlage). Dabei muss der erneuerbare Anteil mindestens 25 Prozent der Heizleistung betragen.
Heiztechnik, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird, wird besonders gefördert. Wer von einer Ölheizung zum Beispiel auf Holzpellets oder Wärmepumpe umsteigt, erhält 45 Prozent der Kosten als Zuschuss. Dafür wurde das „Marktanreizprogramm“ (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geändert und vereinfacht.
„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BAFA) – Übersicht
„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BAFA) – Einzelmaßnahmen (pdf-Datei)
Weitere Informationen über das geänderte Förderprogramm (BAFA)
Nach wie vor fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) energetische Sanierungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten inklusive Tilgungszuschüssen. Hier fällt allerdings die bisherige Förderung von Gas- und Ölheizungen weg. Dafür sind die direkten Zuschüsse sowie die Tilgungszuschüsse bei der Kreditvariante deutlich erhöht, zum Teil verdoppelt worden, zum Beispiel auf 20 Prozent für Einzelmaßnahmen.
Eine Zusammenstellung der neuen Zuschusshöhen (gültig ab 24. Januar 2020)
Statt der Zuschüsse ist für alle Selbstnutzer von Wohngebäuden der „Steuerbonus“ möglich. Hier können insgesamt 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung abgesetzt werden (maximal 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre).
Dafür wurde das Einkommensteuergesetz geändert. Genaueres finden Sie hier: Steuerbonus